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WALTER FRIES Consulting

Digitale Transformation gestalten | Fördermöglichkeiten

Mario Rüdel
16. November 2017 von Mario Rüdel
Digitale Transformation gestalten | Fördermöglichkeiten
 

Die digitale Transformation beschäftigt neben den Big Playern am Markt ebenso die kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland. Gerade für KMUs ist es eine große Herausforderung mit dem rasanten Tempo der Digitalisierung Schritt zu halten. Wir als Unternehmensberatung und regionaler Partner dieser Unternehmen beschäftigen uns intensiv mit den Prozessen rund um die Themen Business Intelligence und digitale Transformation.

Neben Fachartikeln zum Thema Business Intelligence, Vorträgen an Hochschulen und auf Business-Events sowie der Optimierung der internen Analyse- und Planungsprozesse, haben wir mit der Veranstaltung Business Revolution am 10.10.2017 den Dialog mit unseren Geschäftspartnern und interessierten Unternehmen gesucht. Nach Auswertung der Feedbackbögen zur Veranstaltung und eigener kritischen Überprüfung möchten wir Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen an die Hand geben, um den Digitalisierungsprozess in Ihrem Unternehmen zu fördern.

Erster Praxistipp einer mehrteiligen Reihe Digitale Transformation gestalten ist das Thema „Fördermöglichkeiten der Digitalisierung im Unternehmen“. In diesem Artikel haben wir die Förderprogramme der KfW (Kreditinstitut für Wiederaufbau), des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und des RKW Hessen näher betrachtet. Wir haben uns in dem Artikel auf diese drei fokussiert. Darüber hinaus gibt es weitere Förderinstitute und -programme.

Der vollständige Artikel als PDF

Förderprogramme auf einen Blick

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

KfW-Förderprogramm 380, 390, 391

Die KfW unterstützt seit Juli 2017 gezielt die digitale Transformation und die Innovationstätigkeit von KMU mit neuen Förderprogrammen. Der neue „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ ist zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben breit einsetzbar. Gefördert wird sowohl der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben als auch der gesamte Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen. Kernelement der Förderung ist eine optionale Haftungsfreistellung in Höhe von 70 % für Kredite an Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern. Die KfW kann einen umfangreichen Teil des Ausfallrisikos übernehmen und so den durchleitenden Hausbanken die Kreditvergabe erleichtern.

Key-Facts:

  • ab 1,00 % Jahreszins
  • für etablierte Unternehmen und Freiberufler, die mindestens 2 Jahre am Markt sind
  • bis zu 25 Mio. € für Investitionen und Betriebsmittel
  • besonders günstige Zinssätze

Was wird gefördert?

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit kann für folgende Zwecke beantragt werden:

  • den Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben, d.h. Investitionen und Betriebsmittel
  • den gesamten Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen, h. alle Investitionen und Betriebsmittel, unabhängig von einem konkreten Innovations- oder Digitalisierungsvorhaben

Ausgenommen:

  • Unternehmens-/Beteiligungserwerb und In-Sich-Geschäfte (z.B. Erwerb eigener Anteile)
  • Auslandsvorhaben und Treuhandkonstruktionen
  • Umschuldungen, Nach- und Anschlussfinanzierungen/Prolongationen

Ausgewählte Beispiele für Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben:

  • Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen sowie Entwicklung/Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts
  • Aufbau digitaler Plattformen, Apps sowie digitaler Vertriebskanäle
  • Innovative Produktionsmethoden in der Fertigung, z.B. additive Verfahren wie 3D-Druck
  • Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze im Unternehmen
  • Grundsätzlich: Als innovatives Vorhaben gilt die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € aufweisen und
  • größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. € nicht überschreitet sowie
  • freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten
  • die als „digital“ oder „innovativ“ gelten
  • seit mindestens 2 Jahren am Markt sind
  • ein Innovations- oder Digitalisierungsvorhaben durchführen oder mindestens eines der folgenden Merkmale erfüllen
  • Wachstum pro Jahr bei Umsatz oder Mitarbeitern > 20 % im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
  • Betriebskostenanteil für Forschung und Entwicklung > 10 % in jedem der letzten 3 Jahre
  • Innovationspreis der EU in den letzten 24 Monaten
  • Innovationsförderung durch Staat oder EU in den letzten 36 Monaten

Wie sehen die Konditionen aus?

  • Mit dem Programm können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten/Betriebsmittel finanziert werden. Der Kreditbetrag beträgt mindestens 000 € bis zu maximal 25 Mio. € pro Vorhaben.
  • Der Zinssatz wird durch die Bank auf Basis der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der gestellten Sicherheiten ermittelt. Bei der Ermittlung erfolgt eine Einordnung in von der KfW vorgegebene Bonitäts- und Besicherungsklassen. Der Zinssatz beginnt für sehr gute Bonität ab 1,00 % p.a. und liegt für mittlere Bonitäten i.d.R. zwischen 2,00 bis 3,00 % p.a.
  • Mindestlaufzeit 2 Jahre
  • Verschiedene Laufzeitvarianten möglich (bis zu 2 tilgungsfreie Jahre möglich)
  • Aber: Einschränkung der Laufzeit bei Betriebsmitteln

Welche Sicherheiten werden benötigt?

  • Für den Kredit sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen mit dem Finanzierungspartner vereinbart.
  • Haftungsfreistellung: Auf Wunsch ist eine Haftungsfreistellung in Höhe von 70 % des Finanzierungspartners möglich. Dabei gelten für KMU besonders günstige Zinsen.

Wie komme ich zur Förderung?

Weitere Informationen:

Förderprogramm:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Digitalisierungs-und-Innovationskredit-(380-390-391)/#

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Förderprogramm DIGITALBONUS.BAYERN

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

Nachdem die Jahrestranche 2017 für das Programm bereits im Mai ausgeschöpft war, kann der Digitalbonus seit dem 1. August 2017 wieder beantragt werden. Um im Interesse aller Antragsteller einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird künftig pro Monat ein Kontingent festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge erst wieder im Folgemonat gestellt werden, mit dem Förderprogramm Digitalbonus. Der Freistaat Bayern unterstützt die kleinen und mittleren Unternehmen, die sich für die Herausforderungen der digitalen Welt rüsten wollen. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern. Der Digitalbonus ist ein wichtiger Baustein der Initiative Bayern Digital. Das Förderprogramm läuft bis zum 31. Dezember 2020.

Key-Facts:

  • es kann zwischen drei Varianten des Digitalbonus gewählt werden
  • Förderung der Digitalisierung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen
  • das Angebot gilt für bayerische KMUs

Was wird gefördert?

Der Digitalbonus.Bayern kann für folgende Zwecke beantragt werden:

  • Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben, d.h. Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen durch Informations- und Kommunikationstechnologie (Software und Hardware) und/oder Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen.
  • IT-Sicherheit, h. Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen

Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter und die zur Umsetzung der Maßnahme notwendige Hard- und Software.

Nicht gefördert werden:

  • Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 €
  • Ausgaben für Standard Webseiten oder Webshops, Standard Online Marketing Maßnahmen, der Erwerb von Standard-Software (wie herkömmliche Bürosoftware oder Betriebssysteme) oder Standard-Hardware (wie PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker, Telefone)
  • Leistungen, die im Vorfeld der Antragstellung im Rahmen einer Beratung, Planung oder Strukturierung des Projekts erbracht werden
  • Maßnahmen, die bereits umgesetzt sind oder für deren Umsetzung bereits ein Vertrag geschlossen wurde
  • Maßnahmen, die bereits im Rahmen anderer Programme (Bund, Länder, EU) gefördert werden
  • IKT-Lösungen, die in anderen Unternehmen zum Einsatz kommen sollen

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € aufweisen.

Sie können nicht gefördert werden, wenn:

  • Ihr Unternehmen sich in einem Insolvenzverfahren befindet
  • für Ihr Unternehmen die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.

Wie sehen die Konditionen aus?

Variante DIGITALBONUS STANDARD:

  • Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen und IT-Sicherheit
  • Bis zu 10.000 €
  • Die Bezirksregierung entscheidet über die Förderung
  • Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 % und bei mittleren Unternehmen bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.
  • Sie können den Digitalbonus Standard mit dem Digitalkredit kombinieren. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 25.000 € betragen und 200.000 € nicht übersteigen.
  • Bei zuwendungsfähigen Ausgaben von über 200.000 € können Sie nur einen Digitalkredit erhalten.
  • Eine Kombination des Digitalbonus Standard mit dem Digitalbonus Plus ist nicht möglich.

Variante DIGITALBONUS PLUS:

  • Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt
  • Bis zu 50.000 €
  • Die Bezirksregierung entscheidet über die Förderung
  • Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 % und bei mittleren Unternehmen bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal bekommen. Sie müssen sich also für einen der beiden Förderbereiche entscheiden.
  • Sie können den Digitalbonus Plus mit dem Digitalkredit kombinieren. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 25.000 € betragen und eine Million € nicht übersteigen.
  • Bei zuwendungsfähigen Ausgaben von über eine Million € können Sie nur einen Digitalkredit erhalten.
  • Eine Kombination des Digitalbonus Plus mit dem Digitalbonus Standard ist nicht möglich.

Variante DIGITALKREDIT:

  • Zinsverbilligtes Darlehen zusätzlich oder alternativ zu den Digitalbonus-Zuschüssen
  • Bis zu 2 Mio. €
  • Die Bezirksregierung entscheidet über die Förderung, zusätzlich sind die Hausbank und die LfA Förderbank Bayern eingebunden
  • Mit dem Digitalkredit können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben finanzieren. Zinssatz, Laufzeit, Auszahlungskurs und Tilgung werden mit der Darlehenszusage festgelegt. Eine Haftungsfreistellung ist möglich.
  • Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie können den Digitalkredit anstelle des Digitalbonus Standard oder Digitalbonus Plus in Anspruch nehmen oder ergänzend dazu, Digitalkredit ohne Zuschuss, Digitalkredit mit Zuschuss.

Wie komme ich zur Förderung?

Weitere Informationen:

Förderprogramm:
https://www.digitalbonus.bayern/

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Förderung von Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen

Beratungsförderung über das RKW Hessen

Kleine und mittlere Unternehmen, Selbständige und Freiberufler können ab sofort Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen mit Landesförderung in Anspruch nehmen.

Key-Facts:

  • bezuschusst werden bis zu zehn Tagewerke
  • der Zuschuss beträgt 600 € je Tagewerk
  • das Angebot gilt für hessische KMUs

Was wird gefördert?

Das RKW Hessen bietet diese Förderung für folgende Themenschwerpunkte der Digitalisierungsberatung an:

Digitale Geschäftsmodelle:

  • Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle, Produkte sowie Services
  • Ergänzung und Anpassung bestehender Produkte um digitale Aspekte

Digitalisierung der Prozesslandschaft:

  • In allen Bereichen im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Lieferanten möglich (Bestellvorgänge, Lagerhaltung, Produktion, Archivierung u.a.)
  • Einführung von e-Business-Software-Lösungen, z.B. IT-gestützte Managementsysteme, Modellierung von Geschäftsprozessen

Digitalisierung des Marketings:

  • Webanwendungen unter Beachtung der Usability (alle Endgeräte betrachtend), z.B. Webseiten, Apps
  • Online-Vertriebswege, z.B. Webshops, eSupport, elektronische Marktplätze
  • automatisierte, personalisierte und Multi-Channel-Kundenansprache
  • Professionalisierung des Suchmaschinenmarketings und des Social Marketing

Gewährleistung der IT-Sicherheit:

  • Begleitung bei der Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen, z.B. Cloud-Computing, digitale Verschlüsselung, mobile Zugriffstechniken, elektronische Signaturen
  • Organisation und Schutz von Daten
  • Entwicklung und Realisierung von ganzheitlichen IT-Konzepten

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Hessen, die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € aufweisen.

Wie sehen die Konditionen aus?

  • Mit dem Programm können Beratungsprojekte für hessische kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    für bis zu zehn Tagewerke bezuschusst werden.
  • Der Zuschuss beträgt 600 € je Tagewerk (max. 6.000 €)
  • In EFRE-Vorranggebieten beträgt der Zuschuss bis zu 650 € je Tagewerk (max. 6.500 €)
  • 50 % des Beratungshonorars
  • Für die Programme Hessen-PIUS, Beratungen zur Digitalisierung und Antragstellung in Innovations-programmen werden innerhalb von 3 Jahren zusammen max. 12.000 € (in EFRE-Vorranggebieten 13.000 €) Förderung gewährt.

Wie komme ich zur Förderung?

Weitere Informationen:

Förderprogramm:
https://www.rkw-hessen.de/beratungsfoerderung/digitalisierungsberatung.html

EFRE-Vorranggebiete:
https://www.rkw-hessen.de/beratungsfoerderung/kostenfreie-erstberatung/vorranggebiete.html

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Wie kann die WALTER FRIES Unternehmensberatung Sie beim Einwerben der Fördermittel unterstützen?

  • Kontaktherstellung und -aufnahme
  • Antragserstellung und Koordination
  • Businessplan und Projektkonzept
  • Finanzierungsstrukturierung

Die WALTER FRIES Unternehmensberatung verfügt über eine 10-jährige Erfahrung in der Abwicklung von Förderprogrammen. Unsere Berater binden ca. 100 Bezuschussungen pro Jahr für unsere Mandate ein und arbeiten mit allen bekannten Förderinstituten zusammen. Insbesondere können unsere Berater Sie zu den Themen Businessplan- und Projektskizzen-Erstellung unterstützen. Wir verfügen über praxisnahe Expertise im Bereich Finanzierungsstrukturierung und Finanzmittelbeschaffung sowie der Einführung und Optimierung von Management-Informationssystemen im Betriebswirtschaftlichen Bereich.

Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Digitalisierungsvorhaben.

 

Mario Rüdel
Senior Berater

E-Mail: m.ruedel@walterfries.de
Tel. 06021 – 3542 0
www.walterfries.de

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