Gefahr der Kürzung der Steuererleichterungen des Grunderwerbsteuergesetzes ab dem 01.01.2024 durch das MoPeG
Sehr geehrte Damen und Herren,
sind Sie Eigentümer von Immobilien und planen Veränderungen wie z.B.:
- die Gestaltungen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung,
- die Neugestaltung einer betrieblichen Struktur unter Übertragung von Anteilen,
- die Planung Ihrer Nachfolge unter Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft unter Einbringung von Grundstücken?
Wir möchten Sie über eine wichtige Gesetzesänderung zum 01.01.2024 informieren, bei dem ggf. dringender Handlungsbedarf noch in diesem Jahr besteht, um unnötige Kosten einzusparen.
Anbei senden wir Ihnen das Schreiben unser partnerschaftlichen Rechtsanwältin und Notarin Sabrina Rokuss, Frankfurt am Main